Das wird sonst gerne NICHT angesprochen:

USA: Folgekosten einer Firmen­gründung

Eine US-Firma – sei es eine LLC oder Corporation – ist zügig gegründet. Die Gründungs­kosten sind je nach Agentur und Bundesstaat unterschiedlich, jedoch stets vergleichsweise günstig gegenüber einer deutschen GmbH oder AG.

Doch wie sieht es mit Folgekosten aus? Antwort dazu in diesem Artikel an einem Beispiel aus Florida, dem Bundesstaat, der bei deutschen Unternehmensgründern besonders beliebt ist.

Eins vorab:

Es ist günstiger, als Sie vielleicht von Deutschland gewohnt sind!

Verpflichtungen, die Sie mit einer US-Firma eingehen, und die daraus resultierenden Kosten ✅

Für einen Gründer gibt es im Prinzip nur zwei wirklich wichtige Punkte. Eine gute Partner­agentur hat das auf dem Schirm und erinnert ihren Mandanten daran:

  • Jährliche Meldepflichten an den Bundesstaat

    US-Firmen sind verpflichtet, jährlich eine Meldung über Aktivität und Handlungs­bevoll­mächtigte an den Bundesstaat abzugeben.

    Zudem ist eine jährliche Gebühr dafür zu entrichten, dass es die Firma gibt. Einige Bundesstaaten nennen die Gebühr sogar „Franchise Tax“.

    Lösung: Ein guter Register Agent Service übernimmt das üblicherweise für den Gründer bzw. Firmenbesitzer … obwohl man das selbst machen könnte, aber: Solange man nicht selbst in den USA dauerhaft wohnt oder auf anderem Weg sicherstellen kann, dass man werktäglich für die Behörden erreichbar ist, benötigt eine US-Firma einen Vertreter im Bundesstaat, der diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe übernimmt. Das heißt, man benötigt sowieso eine Register Agent. Dann kann dieser ja gleich die Einhaltung der Fristen, die Meldungen und die Gebührenzahlung übernehmen.

    Unsere Partneragenturen bieten das für 400 bis 650 Dollar pro Jahr an.

  • Jährliche Abgabe der Einkommen­steuer­erklärungen

    Diese Aufgabe kann ein zertifizierter Steuerberater (CPA) übernehmen. Je nach Geschäftsumfang ab 450 Dollar jährlich.

Unter 900 Euro jährliche Verwaltungs­kosten in der Minimalvariante!

Mit wenigen Belegen in der Buchhaltung ist die Führung einer US-Firma für unter 900 Euro pro Jahr abgedeckt. Vergleichen Sie das mal mit einer deutschen GmbH oder der Billig-Variante „UG“!

Interessant?

Für einige Investoren aus unserem Umfeld war das sehr interessant, weil sie Investments im Namen und auf Rechnung einer „US-Corporation“ gekauft haben.

Wer mehr in seine finanzielle Bildung investierte, hörte sicherlich schon öfter diese Empfehlung:

Besitze wenig, kontrolliere alles.

Beispiel

Wenn Sie eine Immobilien kaufen, muss diese Ihnen persönlich gehören? Könnte es Vorteile haben, wenn dieser Kauf im Namen und auf Rechnung einer Firma erfolgt? Einer Firma, die Sie kontrollieren?

Traumhaus LLC

Überlassen wir weitere Gedanken in dieser Richtung den Spezial-Seminaren und konzentrieren wir uns auf die Folgekosten einer Firmengründung in den USA. Hier kommt es potenziell zu einer Ersparnis. Hält beispielsweise ein Paar ein vermietetes Ferienhaus in Florida über eine Corporation, muss nur eine Steuernummer für die Corporation beantragt werden und nur für die Corporation eine Steuererklärung abgegeben werden.

Als Privatperson wird man nicht in den USA steuerpflichtig!

Bitte unterschätzen Sie diesen Punkt nicht!

Hunderte Deutsche haben infolge eines glücklichen Urlaubs in Florida eine Immobilie gekauft und einige vermieten diese recht erfolgreich.

In der Folge sind sie als Privatperson(en) in den USA steuerpflichtig geworden. Wenn Sie künftig in Deutschland oder einem anderen EU-Land ein Bankkonto eröffnen wollen, können Sie noch ruhigen Gewissens die Frage, ob Sie in den USA steuerpflichtig sind, mit „nein“ beantworten?

Häufig war es das dann mit dem neuen Bankkonto, weil gerade die neuen und günstigen Startups keine personellen Ressourcen haben, um sich im Detail hineinzuarbeiten, und auch das Risiko scheuen, etwas falsch zu machen.

Folgekosten, an die man nicht denkt!

Kein kostenloses Girokonto oder günstiges Direkt-Depot zu erhalten, wären Folgekosten, die quasi direkt in Deutschland entstehen, wenn man in den USA als Privatperson steuerpflichtig wird.

Deswegen unsere (dringende) Empfehlung:

Lassen Sie „Ihre Firma“ in den USA steuerpflichtig werden – werden Sie es aber nicht persönlich.

Packen Sie Business und Investitionen in den USA in den Rahmen einer Gesellschaft (LLC oder Corporation).

Finanzieller Vorteil

Es liegt natürlich auf der Hand, wenn Sie sich um „Ihre Firma“ in den USA kümmern, dass Sie eine Reise je nach Art und Umfang ganz oder teilweise als Betriebsausgabe der Firma ansetzen können.

Denken Sie an steuermindernde „Betriebsausgaben“!

Vielleicht fragen Sie sich, ob das überhaupt Sinn macht, wenn Sie privat der Firma erst einmal Geld geben müssen, damit diese aktiv werden kann?

In einem Beratungs­gespräch mit einem guten Steuerberater werden Sie dann erfahren, dass es natürlich auch in den USA die Möglichkeit gibt, Verluste vorzutragen. Eine Firma kann – und das ist etwas ziemlich Normales – in den Anfangsjahren Verluste machen. Diese werden mit späteren Gewinnen verrechnet und senken so wiederum die Steuerlast.

Robert Kiyosaki stellt immer wieder in seinen ausgezeichneten Finanzbüchern fest, dass:

die Steuergesetze für Unternehmer viel vorteilhafter sind als für Angestellte!

Robert Kiyosaki Florida
Die meisten Kiyosaki-Bücher sind ins Deutsche übersetzt worden ► siehe Amazon.

Aber niemand verbietet einem aufgeweckten Angestellten eine Firma zu gründen!

Je nachdem in welchem Umfang die Firma für den Gründer aktiv ist, sind die „Lebens­haltungs­kosten“ der Firma marginal.

3 Optionen für potenzielle Gründer:

  • Investieren Sie in ein gutes Beratungsgespräch bezüglich ihrer individuellen Situation und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben: Beratungsteam.
  • Schauen Sie sich das America All-in-Package an und denken Sie darüber nach, ob sich für Sie persönlich eine Bewerbung lohnt.
  • Melden Sie sich für unsere Monatsmail (Newsletter) an, da Sie über diesen Weg Informationen bezüglich der Deutsch-Amerikanischen Wirtschaftsförderung erhalten. In der nächsten Ausgabe informieren wir über die Möglichkeit einer subventionierten Firmengründung. So wie es bereits heute aussieht, ist diese deutlich günstiger als die Gebühren, die an den Bundesstaat abgeführt werden müssen!

Merke:

Unterschätzte Folgekosten USA Firmengründung

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Wer schreibt hier?

Richard Banks ist Investor, Autor und Networker. Als Networker hat er die Connections für Ihre Ideen oder Herausforderungen genau das passende Team zusammenzustellen, was Sie brauchen um in Amerika erfolgreich zu sein. Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, in dem Sie kurz Ihr Anliegen schildern und merke: Herausforderung in Amerika ⇒ Zuerst bei Richard Banks melden.

6 Kommentare zu “USA: Folgekosten einer Firmen­gründung”

  1. E. Werner sagt:

    Sehr geehrter Herr Banks,

    auf Ihre Artikel bin ich schon mehrfach aufmerksam geworden und habe gestern Ihren Newsletter abonniert. Die ehrliche Aufstellung der Folgekosten einer Geschäftsgründung in den USA hat mir sehr gut gefallen. Sie wollen nichts verkaufen, sondern helfen. Welchen Weg gibt es mit Ihnen persönlich zusammen zu arbeiten?

    Ich möchte eine LLC gründen. Ich gebe Beratungen in einem spezialisierten Bereich und habe bereits mehrere Kunden in Nordamerika.

    Würde mich auf eine Antwort freuen.
    E. Werner

    • Richard Banks sagt:

      Guten Abend Frau oder Herr Werner,

      über Ihre warmen Worte freue ich mich, herzlichen Dank!

      Die Abwicklung der einer LLC-Gründung macht regelmäßig unser spezialisiertes Team in Zusammenarbeit mit Partneragenturen – je nach dem in welchem Bundesstaat bzw. manchmal in welcher Branche das Unternehmen registriert oder tätig werden soll. Das können sie oft besser ohne mich. 😉

      Als Investor, Autor und Networker ist es meine Aufgabe (teilweise komplizierte) Sachverwalte so in Form zu bringen, dass sie leicht verständlich sind und einer größeren Anzahl von Lesern dienen.

      In meinem Lieblingssegment Tax Liens und US-Immobilien werde ich gerne als Moderator hinzugezogen, wenn die Gründung und Begleitung über unser America-All-in-Package läuft.

      Das wird von Ihrem Ziel etwas entfernt sein. Ich wünsche Ihnen alles, alles gute mit der Gründung und dem Verlauf Ihrer Beratung über Ihre neue US-LLC.
      Richard Banks

  2. Susanne S. sagt:

    Hallo Herr Banks,

    ich möchte eine Florida LLC gründen bzw. meine Einzelunternehmung dort anmelden.

    Kann man dies auch Rückwirkend für das letzte Jahr machen?

    In jedem Fall bitte ich aber um die Weiterleitung meiner Kontaktdaten zu Ihrem Dienstleister.

    Herzlichen Dank und Grüße
    Susanne S.

    • Richard Banks sagt:

      Liebe Frau S.,
      herzlichen Dank für das sehr angenehme Gespräch gestern mit Ihnen. Die ersten Fragen konnten schnell erklärt werden und die Verbindung zum professionellen Aufsetzen der Firma ist für Sie bereits hergestellt worden.

      Ich wünsche alles Gute bei der Umsetzung sowie ein florierendes Business 🙂

  3. Mario sagt:

    Moin aus Hamburg!
    Mein Frage geht dahin.
    Derzeit bin in in Deutschland nebenberuflich selbstständig.

    In 2025 möchte ich mich aus Deutschland abmelden und in Thailand leben.

    Von dort aus möchte ich mein Onlinemarketing (SEO , Affiliateprodukte) durchführen.

    Unsere Ziele sind also sehr klar definiert.

    Kann ich als Onlineunternehmer in Thailand leben eine LLC gründen?

    Muss ich dazu erst in Deutschland komplett abgemeldet sein?

    • Richard Banks sagt:

      Hallo Mario,
      hier gerne die Antworten auf deine Fragen – die sich auf die LLC-Gründung und nicht auf das Aufenthaltsrecht in Thailand beziehen:
      a) ja, mit Adresse in Thailand kann man eine LLC gründen.
      b) nein, man muss vorher nicht komplett aus Deutschland abgemeldet sein.
      Je nach Geschäft kann es sinnvoll sein heute schon eine US Firma zu installieren – oder erst nach Ankunft in Thailand. LLC ist auch nicht gleich LLC – es gibt Spielräume bei der Ausgestaltung. Hier wäre eine professionelle Beratung sinnvoll, eine Kommentarfunktion kann dies nicht ersetzen.

      Tendenziell kann man aber sagen, dass man steuerlich weniger zu beachten hat, wenn man den Geltungsbereich der deutschen Steuergesetzgebung tatsächlich verlassen hat. Gleichwohl sind Steuerangelegenheiten professionell lösbar, der Zweck und das Ziel des Geschäftes sollten im Vordergrund stehen.

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