Limitiertes Angebot: 10 Firmen für 100 Euro Selbstbeteiligung!

Gründung einer US-Corporation beinahe geschenkt!

Das hat es noch nicht gegeben: Zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem deutsch­sprachigen Raum und den Vereinigten Staaten von Amerika sub­ventioniert Amerikakonto.com in Zusammen­arbeit mit der Partner­agentur monatlich 10 Unternehmensgründungen in Form einer Corporation.

Geförderte Firmengründung Corporation

Die Aktion geht so lange, wie die Corona-Krise anhält!

Was erhält man und was kann man damit machen?

  • Juristische Person in Form einer „Corporation“
    Eine Corporation ist am besten vergleichbar mit einer Mischung aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland. Mit einer US-Corporation kann man wirtschaftlich in den USA tätig werden, ohne persönlich in den USA steuerpflichtig zu werden. Mit einer US-Corporation kann man weltweit tätig werden.
  • Erstellung der Gründungsdokumente und Einreichung beim Bundesstaat Florida
    Florida gehört zu den beliebtesten Bundesstaaten zur Firmengründung in den USA. Andere Bundesstaaten sind gegen Aufpreis verfügbar – dazu bitte die gebührenpflichtige Beratung bei unserer Partneragentur buchen.
  • Registered Agent Service
    Solange man nicht selbst in den USA dauerhaft wohnt oder auf anderem Weg sicherstellen kann, dass man werktäglich für die Behörden erreichbar ist, benötigt eine US-Firma einen Vertreter im Bundesstaat, der diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe übernimmt. Die Kosten dafür sind bis zum Jahresende nach Gründung inklusive.
Muster Corporation Florida

Aktienzertifikat einer Florida-Corporation

Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Um an diesem Wirtschafts­förderungs­programm teilnehmen zu können, benötigen Sie bzw. müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • sich mittels eines deutschen Reisepasses + Ausweises legitimieren
  • einen Adressnachweis (aktuelle Verbrauchsrechnung) sowie Kontoauszug (Umsätze können geschwärzt sein) einreichen
  • US Firmengründung

  • 100 Euro Gründungsgebühr per Vorkasse einzahlen (sollte es nicht zur Gründung kommen, bekommen Sie auf dem gleichen Zahlungsweg den Betrag wieder erstattet)
  • Telegram-App zur sicheren Übermittlung der Unterlagen.

Was kann man mit einer US-Corporation machen?

Bei der Gründung im subventionierten Basispaket – enthält keine individuelle Beratung – man bekommt eine Corporation mit nur wenigen kurzgefassten „Articles of Corporation“ (= essenzielle und empfehlens­werte Standard-Artikel).

Das hat den Vorteil, dass Sie Geschäfte aller Art mit der Firma betreiben können, es sei denn, dass für einen Gewerbezweig zusätzliche Vorschriften gelten. Das ist beispielsweise bei Restaurants der Fall.

Aus Erfahrung wissen wir, dass US-Corporations beliebt sind für Handel (Import/Export), Beratungs­dienst­leistungen (z. B. Suchmaschinen­optimierung) oder dem Halten von Vermögen (z. B. Immobilien, Aktien).

Anerkennung von US-Firmen in der Bundesrepublik Deutschland

Dank des Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrages von 1956 sind US-amerikanische Unternehmensformen in Deutschland anerkannt.

Deutsch-Amerikanische Wirtschaftsförderung

Selbst wenn es etwas ungewöhnlich ist, könnte man mit der US-Corporation in Deutschland wirtschaftlich aktiv werden. Man könnte ein Gewerbe auf sie anmelden und würde in Deutschland eine Steuer­erklärung abgeben. Mit einer Corporation macht das allerdings wenig Sinn, denn diese müsste zusätzlich in den USA eine vollständige Steuer­erklärung abgeben.

Wer hingehen eine LLC gründet und diese in Deutschland anmeldet und keine Umsätze in oder mit den USA macht, dem genügt die deutsche Steuererklärung. In den USA wird lediglich gemeldet, dass die Firma nicht im „Inland“ tätig war. Da hier eine professionelle Begleitung empfehlenswert ist, wäre eine Investition in eine Beratung sinnvoll. Auch sollte man die Folgekosten einer Unternehmens­gründung in den USA auf den Schirm haben – auch wenn diese um einiges günstiger sind als in Deutschland üblich. Selbst bei der deutschen Billig-Variante „UG“!

Da der Ansatz die Förderung der Deutsch-Amerikanischen Wirtschaft mit kleinen und mittleren Unternehmen ist, wird in diesem Programm ausschließlich die Gründung von Corporations mit einem „Shareholder“, der zugleich alle Unternehmens­funktionen inne hat (President, Secretary, Tresurer), gefördert. Bei umfang­reicheren Unternehmens­gründungen empfiehlt es sich, in eine Beratung zu investieren.

Auflösung einer Corporation

Eine Corporation kann jederzeit inaktiv gestellt werden. Meldung dazu erfolgt durch den Registered Agent Service. Der Steuerberater gibt die letzte Steuer­erklärung bis zum Tag der Inaktiv-Stellung ab. Fertig. Keine weiteren Folgekosten mehr.

Firmengründung in Auftrag geben:

Mehr über die US-Firmengründungen erfahren:

Deutsch-Amerikanische Wirtschaftsförderung

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6 Kommentare zu “Gründung einer US-Corporation beinahe geschenkt!”

  1. Horst sagt:

    Sehr interessantes Angebot,
    Welche Folgekosten fallen danach pro Jahr ca. an?

  2. Christian sagt:

    Das Angebot ist sehr attraktiv.

    In meiner Planung steht zunächst die Gründung einer Corp als Holding. Allerdings schweben mir da 2-4 Shareholder vor. Wäre das mit diesem Angebot auch machbar? Der Aufwand, nachträglich weitere Shareholder mit ins Boot zu holen, wäre doch wesentlich aufwendiger.

    Danach wäre ein Tochter-Corp für Tax Liens dran. Evtl. noch eine für Online Business, oder ließe sich das das alles in einer Corp sinnvoll verwirklichen?

    Zum Ablauf hätte ich auch noch eine Frage. Der Registered Agent wird bis zum Jahresende nach Gründung im Angebot zur Verfügung gestellt. Jetzt haben wir ja schon so gut wie Dezember und sind quasi am Jahresende. Wäre der Service dann tatsächlich nur bis zum 31.12.2020 mit drin? Denn dann sollte man ja doch eher noch bis Januer 2021 bis zur Beauftragung warten (Corona wird ja eh noch länger bleiben). Oder ist der Service dann bis Ende nächsten Jahres enthalten.

    • Richard Banks sagt:

      Ja, lieber Christian, da hast du Recht: Das Angebot ist sehr attraktiv.

      Natürlich kannst du eine Corporation als einziger Shareholder begründen und in weiteren Schritten teilweise eigene Aktien verkaufen oder Neue ausgeben. Ebenso kann eine Corporation in einem weiteren Schritt eine oder mehrere Tochter Corps gründen. Wenn du die Schritte nach der Gründung eigenständig umsetzen kannst, super. Wenn nicht kannst du in Beratung bei der Gründungsagentur oder einem spezialiserten Rechtsantwalt investieren. Ich mache hier nur das Marketing.

      Pricing ist natürlich ein Teil des Marketings und es ist richtig, dass bei dem aktuellen Angebot der Register Agent Service bis zum Jahresende inkludiert ist und dass das Jahresende am regelmäßig am 31.12. stattfindet. Aus deiner Sicht wäre es wirtschaftlich schlau abzuwarten.

      Es gibt natürlich auch individuelle Gründe die Firma noch im alten Jahr zu starten. Beispielsweise, wenn man sofort den rechtlichen Schutz der Firmierung haben möchte oder wenn man mit dem Gründungsjahr Marketing machen möchte oder wenn man dieses Jahr Eigenkapital einzahlt und nächstes Jahr einen Kreditvertrag abschließt. Das sind gegebenenfalls Beratungsthemen. Für die meisten Neu-Gründer ist eine Gründung im Januar sinnvoll, weil sie Gebühren sparen … und bei all den Beratungs- und Coachingoptionen: Das „Unternehmersein“ kann einem nicht abgenommen werden, sonst wäre man ja kein Unternehmer mehr.

  3. Christian sagt:

    Hallo Richard,

    genügt für die Legitimation eine Kopie/Foto/Scan des Reisepasses oder ist eine bestimmte Art der Beglaubigung (Stadt/Gemeinde oder gar Apostille) erforderlich?

    • Richard Banks sagt:

      Bitte mit der ausführenden Agentur abstimmen. Ganz kompliziert wird es nicht sein. Es haben schon viele gemacht. Aber es ändern sich Vorschriften und es kommt manchmal auf die Art des Dokuments. Das ist nicht mein Fachgebiet, ich bin nicht der Fallmanager sondern lediglich Investor und Autor.

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